Die Landesregierung hat entschieden, dass an den Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Daher findet an diesen Tagen in den Schulen nur eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4, deren Eltern dies bei der Schule beantragen.
Nutzen Sie im Bedarfsfall bitte das Antragsformular und geben es bis zum 04.12.2020 bei der Klassenlehrinnen ab.
Hier können Sie das Antragsformular im PDF Format herunterladen >>
Antrag auf Notbetreuung am 21. und 22.12.2020
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- Geschrieben von Grundschule Beckrath