Gemeinschaftsgrundschule Beckrath
Enger Weg 38, 41189 Mönchengladbach

Einleitung

Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz sind die Schulen verpflichtet in einem Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in der betreffenden Einrichtung zu minimieren. Der Hygieneplan wird hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und verändert. Insbesondere die Coronakrise im Jahr 2020 machen besondere Maßnahmen erforderlich.

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bleibt eine der wesentlichen Rechtsquellen für den Infektionsschutz an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dessen Webseite allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/

Die Kinder an unserer Schule werden im Sinne der Gesundheitsförderung und – erziehung immer zum Beginn eines neuen Schuljahres und nach Bedarf über die Notwendigkeit der Hygiene unterrichtet. Außerdem wird der Hygieneplan den Lehrerinnen, Mitarbeitern der OGS und Betreuung sowie dem Hausmeister ausgehändigt. In der Ferienkonferenz wird der Hygienplan besprochen und evaluiert.

In Schulen befinden sich Erwachsene und Kinder oftmals auf engem Raum. Daher wurden im Rahmen der Coronakrise an vielen Stellen im Schulgebäude Abstandsmarkierungen angebracht und „Einbahnstraßenregelungen“ festgelegt, so dass sichergestellt ist, dass der geforderte Mindestabstand gewahrt bleibt.

Eine besondere Herausforderung stellt die Bussituation dar. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht – auch für die Schulkinder.

Alle Schüler*innen und alle weiteren Personen müssen ab 13.8.2020 auf Schulgebäude zum besseren Schutz eine Mund-Nase-Bedeckung tragen (Visiere reichen nicht). Ausnahme: Die Schüler*innen sitzen an ihrem festen Platz und es findet Unterricht statt. Im Sportunterricht, der im Freien stattfindet, kann auf den Mund-Nase-Schutz verzichtet werden.

Soweit Lehrkräfte im Unterricht den Mindestabstand von 1,50 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Hygieneanforderungen im Schulgebäude

Die Gebäude der GGS Beckrath wurden zu unterschiedlichen Zeiten errichtet und es wurden in den letzten Jahren mehrere bauliche Veränderungen – insbesondere bezüglich des Brandschutzes – vorgenommen. Neben den Fluren gibt es nun aus jedem Klassenraum einen zweiten Fluchtweg.

Da Teile des Gebäudes nach Süden ausgerichtet sind, heizen sich einige Räume des sog. Neubaus (errichtet im Jahr 2008) sehr schnell auf. Durch Sonnenschutzrollos und wachsende Bäume, die Schatten spenden sowie regelmäßiges Lüften vor Schulbeginn wird versucht, die Temperatur auch im Sommer möglichst niedrig zu halten.

Dabei ist das Stoßlüften dem Dauerlüften vorzuziehen, da dann ein schnellerer Luftaustausch erfolgt, es sei denn, dass ein Wind weht.

Der sog. Altbau (Baujahr 1965) ist in Teilen ebenerdig und liegt weitestgehend im Schatten von altem Baumbestand. Zum Schulgelände gehören weiterhin ein Bungalow aus dem Jahr 1965, indem zwei Betreuungsgruppen untergebracht sind und eine Turnhalle.

Jeder Klassenraum, die Turnhalle, der Betreuungspavillion und die Ogata haben ein Handwaschbecken sowie einen Seifenspender und einen Handtuchhalter für Einwegtücher. Zusätzlich wurden zwei Waschbecken in den Fluren des Neubaus im Rahmen der Coronakrise 2020 mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet.

1.Hygiene in den Klassenräumen und auf den Fluren

Die Schülerinnen und Schüler (SuS) erledigen in ihren Klassen die Grobreinigung der Fußböden durch Aufsammeln von Papieren und fegen im Rahmen von Klassendiensten einige Bereiche des Raumes. Hierfür werden am Ende des Unterrichtstages die Stühle hochgestellt.

Die zuletzt in den Klassen tätige Lehrkraft achtet auf die Einhaltung dieser Regeln.

1.1 Lufthygiene

Die Lehrerinnen und Lehrer sowie alle pädagogischen Mitarbeitern sind angewiesen, mehrmals täglich ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung/Stoßlüftung durch gekippte, geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.

1.2 Garderoben

Jacken und ggf. Schals, Mützen etc. werden an Garderoben im Flur vor dem Klassenraum (Altbau) und in Fächerschränken im Flur vor dem Klassenraum (Neubau) aufbewahrt. Regelmäßig achten die Klassenlehrer darauf, zurückgebliebene Kleidungsstücke an die SuS zurückzugeben. Herrenlose Kleidungsstücke werden in einer „Fundkiste“ im Foyer der Schule gesammelt und einmal im Jahr zu wohltätigen Zwecken abgegeben. Die Kinder (und Eltern) werden regelmäßig aufgefordert, die Fundkiste nach Kleidung der Kinder durchzuschauen. Aufgrund der engen Flursituation kann die Forderung, die Ablagen für die Kleidung ohne Kontakt der Kleidungsstücke untereinander zu gestalten zur Zeit nicht umgesetzt werden.

Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass z. B. Läuse übertragen werden. Es ist geplant, auch für den Altbau eine ähnliche Garderobenlösung wie für den Neubau umzusetzen.

1.3 Reinigung der Flächen und Fußböden

Für die Reinigung des Gebäudes ist der Schulträger verantwortlich. Die Klassenräume und Flure werden im Wechsel alle zwei Tage nass gereinigt. Die Mülleimer werden täglich geleert. Auf eine sachgerechte Mülltrennung wird in den Räumen geachtet.

Einmal im Jahr findet eine Grundreinigung statt, bei der auch die leer geräumten Regale in den Klassen ausgewaschen werden.

Änderungen während der Coronakrise: Ab April 2020 werden die Fußböden bis auf weiteres in den Klassen- und Unterrichtsräumen schultäglich gereinigt. In den Sanitär- und Nassbereichen werden die Fußböden schultäglich gereinigt und zusätzlich 2 x pro Woche desinfiziert. Die Handkontaktflächen werden täglich gereinigt.

1.4 Umgang mit Spielzeugen, Lern- und Beschäftigungsmaterialien

Eine regelmäßige Reinigung von Lernmaterialien erfolgt nicht. Viele Lernmaterialien sind jedoch personalisiert und werden nur vom jeweiligen Kind benutzt. Besonders verschmutzte Materialien werden von den Lehrerinnen und Lehrern bei Bedarf gereinigt.

In der Ogata werden Textilien wie Bezüge in regelmäßigen Abständen erneuert oder bei mindestens 60 Grad gereinigt.

2. Hygiene im Sanitärbereich

2.1 Ausstattung

In allen Klassenräumen sind Flüssigseife aus Spendern, Papierhandtücher und Papierbehälter vorhanden. Bei Bedarf werden die Papierbehälter sowie das Toilettenpapier durch den Hausmeister nachgefüllt.

Die Papierabwurfbehälter sind mit einem Beutel versehen und werden täglich entleert.

Die Lehrertoiletten sind zudem mit einem Hygieneeimer und mit einem Händedesinfektionsspender ausgestattet.

2.2 Handreinigung und persönliche Hygiene der Kinder

Die Handreinigung ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene. Auf die Handreinigung ist besonders

  • nach jedem Toilettengang,
  • vor+ dem Umgang mit Lebensmitteln,
  • bei Verschmutzung und
  • nach dem Naseputzen, Husten und Niesen zu achten.

In der Coronapandemie werden ab Mai 2020 die Hände zusätzlich vor Unterrichtsbeginn und vor und nach der Pause im Klassenraum mit Wasser und Seife gereinigt.

Mit den SuS wird die Bedeutung der Hygiene zu Beginn eines Schuljahres und bei aktuellen Ereignissen (Grippewelle 2018 und Corona 2020) noch einmal besprochen und sie werden im Bedarfsfall darauf hingewiesen. Außerdem wurden zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 in allen Klassenräumen, den Kinder- und Lehrertoiletten am Waschbecken Aufkleber mit einer Anleitung (in Wort und Bild) zum richtigen Händewaschen angebracht.

Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Daher reicht für das Waschen der Hände auch kaltes Wasser. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände.

https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/

Im Zuge der Coronapandemie wurden die Hygieneregeln kindgerecht formuliert und bebildert. Der Hygieneplan für die Kinder (s. Anlage) wurde im Schaukasten veröffentlicht, in jedem Klassenraum aufgehängt und er wird mit den Kindern besprochen, sobald sie wieder die Schule besuchen dürfen.

Desinfektionsmittel sollen nach Vorgabe des Schulträgers vornehmlich dort eingesetzt werden, wo das Händewaschen mangels Waschbecken nicht möglich ist. Da wir in allen Räumen Waschbecken, Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung haben, ist mitgebrachtes Desinfektionsmittel bei uns nicht erlaubt. Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheblich reduziert. Außerdem enthalten Desinfektionsmittel Inhaltsstoffe, die nicht nur den Mikroorganismen, sondern auch Körper und Umwelt schaden können. Zum einen können sie Allergien, Ekzeme oder Vergiftungen auslösen - vor allem auch, wenn sie in falschen Dosierungen verwendet werden.

2.3 Flächenreinigung und - desinfektion

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken, Fußboden werden täglich beziehungsweise nach Bedarf feucht gereinigt. Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination eine prophylaktische Wisch-Desinfektion mit einem mit Desinfektionsmittel aus der Liste des Verbunds für angewandte Hygiene (VAH) getränkten Einmaltuch erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.

3. Küchenhygiene

Unsere Schule verfügt über keine Schulküche oder eigene Mensa. In der Ogata befindet sich eine voll ausgestatte Ausgabeküche mit Backofen. Im Lehrerzimmer ist ebenfalls eine Küchenzeile mit Backofen.

Nach Absprache kann die Küche des Lehrerzimmers von den Lehrern benutzt werden. Ein Rahmenthema stellt die gesunde Ernährung dar, weshalb auch im Unterricht mit Lebensmitteln umgegangen wird. Auch in anderen Zusammenhängen werden Lebensmittel genutzt, z. B. gesundes / gemeinsames Frühstück, Backen von Plätzchen oder Waffeln. Daher werden hier die Angaben des Muster-Hygieneplans NRW übernommen.

3.1 Allgemeine Anforderungen

Beim Umgang mit Lebensmitteln kann eine erhöhte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger bestehen, die direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden können. Durch das Kochen und Hauswirtschaften mit den Kindern sollen die Kinder in den Umgang mit Lebensmitteln eingeführt werden.

Vor jedem gemeinsamen Kochen ist darauf zu achten, dass die Hände gründlich gewaschen werden, dass lange Haare zusammenzubinden sind. Personen mit infizierten Wunden oder Hautkrankheiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Gleiches gilt für Personen, die an einer Infektionskrankheit im Sinne § 42 IfSG erkrankt sind, zum Beispiel an einer infektiösen Gastroenteritis.

Das Küchenpersonal der Ogata ist gemäß § 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote zu belehren. Das Küchenpersonal ist darüber hinaus einmal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren.

3.2 Händedesinfektion

Eine Händedesinfektion mit Mitteln der Liste des VAH für die in der Küche der Ogata Beschäftigten (Personal) ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • bei Arbeitsbeginn,
  • nach Husten, Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch eines Taschentuchs,
  • nach Pausen,
  • nach dem Toilettenbesuch,
  • nach Schmutzarbeiten,
  • nach Arbeiten mit kritischer Rohware, zum Beispiel rohes Fleisch, Geflügel.

Die Durchführung der hygienischen Händedesinfektion hat sorgfältig zu erfolgen unter Einbeziehung aller Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalz und Daumen. Bitte die Menge des Desinfektionsmittels, 3-5 ml, und 30 Sekunden Einwirkungszeit pro Händedesinfektion beachten. Händedesinfektionsmittel sollte über einen Wandspender angeboten werden. Flüssigseife und Einmalhandtücher sind an den Händewaschplätzen ebenfalls vorzuhalten.

3.3 Flächenreinigung und –desinfektion

Die Fußböden im Küchenbereich sind täglich zu reinigen. Eine Flächendesinfektion ist erforderlich

  • nach Arbeitsende auf Oberflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden.

Flächen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, sind danach mit klarem Wasser abzuspülen. Es dürfen nur durch die Deutsche Gesellschaft für Veterinärmedizin (DGV) geprüfte und für den Lebensmittelbereich zugelassene Desinfektionsmittel verwendet werden.

3.4 Lebensmittelhygiene

Um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln zum Beispiel durch den Befall von Schädlingen/Mehlwürmern vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgerecht zu verpacken (zum Beispiel Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen mit dem Anbruchsdatum/Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen. Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuführen:

  • Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Schäden an Waren.
  • Tägliche Temperaturkontrolle in Kühleinrichtungen. Die Temperatur darf im Kühlschrank nicht über 7°C, in Gefriereinrichtungen nicht über -18°C ansteigen.
  • Regelmäßige Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten.
  • In Küchen, in denen regelmäßig gekocht wird, sind Rückstellproben in Absprache mit dem Lebensmittelüberwachungsamt zu nehmen.
  • Die Betriebskontrollen sind schriftlich zu dokumentieren.

3.5 Tierische Schädlinge

Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren, bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma zu veranlassen.

4. Trinkwasserhygiene

Das in den Schulen verwendete Wasser muss der Trinkwasserverordnung entsprechen. Um Stagnationsproblemen vorzubeugen, sollte das Wasser nach den Ferien und am Wochenende ca. 5 Minuten bzw. bis zur erreichten Temperaturkonstanz ablaufen.

5. Hygiene in der Turnhalle

Für die Hygiene in der Turnhalle ist die Stadt Mönchengladbach zuständig. Jeder Sportlehrer meldet Auffälligkeiten der Schulleitung. Die Sportlehrer achten darauf, dass die Sporthalle nicht mit Straßenschuhen betreten wird. 

Die Turnhalle darf für schulische Zwecke zur Zeit nicht genutzt werden.

6. Hygiene im Schwimmbad

Den hygienischen Anforderung im Schwimmbad gerecht zu werden, obliegt den Betreibern des Bades. Die Schwimmlehrer achten jedoch darauf, dass sich die SuS vor und nach dem Betreten des Bades duschen und Barfußgänge nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Auf das Abtrocknen insbesondere der Zehenzwischenräume ist zu achten, um Pilzinfektionen zu vermeiden.

Personen mit infizierten Hautveränderungen dürfen die Schwimmbadräume nicht betreten.

7. Erste Hilfe

Ein Raum wird multifunktional als Hausmeister- und Erste-Hilfe-Raum benutzt. Es ist mit einer Krankenliege und einem Verbandkasten nach DIN 13169 ausgestattet. Hier sind eine Wolldecke, ein Mülleimer, Papierhandtücher, Abfallbeutel, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel (Hand- und Flächendesinfektion) vorhanden. Eine Zahnbox ist ebenfalls vorhanden.

Kinder, die im Laufe des Vormittags erkranken, warten separat vor der Klasse oder unter Aufsicht im Foyer auf die abholenden Eltern. Sollte das Kind liegend auf die Eltern oder einen Krankenwagen warten müssen, trifft der Hausmeister entsprechende Hygienemaßnahmen, damit das Kind auf der Liege im Erste-Hilfe-Raum warten kann.

Die Ersthelferinnen oder der Ersthelfer trägt bei der Wundversorgung Einmalhandschuhe und desinfiziert sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände. Ein Flächendesinfektionsmittel steht für die Reinigung der kontaminierten Flächen bereit.

Sanitätstaschen nach DIN 13160 befinden sich für alle zugänglich im Lehrerzimmer. Die Materialien werden halbjährlich überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt. Alle Kollegen sind mitverantwortlich, dass entnommen Materialien der Sicherheitsbeauftragten genannt werden.

Verbrauchte Materialien (z. B. Einmalhandschuhe, Pflaster) werden umgehend ersetzt. Der Hausmeister kontrolliert regelmäßig den Erste-Hilfe-Kasten und ersetzt verbrauchte Materialien.

An besonders gekennzeichneten Stellen befinden sich im Gebäude Feuerlöscher, die auf Veranlassung des Schulträgers regelmäßig gewartet werden. Zwei Kollegen wurden im Schuljahr 2018/2019 als Brandschutzhelfer ausgebildet und haben die Basisinformationen im Rahmen einer Lehrerkonferenz weitergegeben.

Das Kollegium nimmt regelmäßig (alle 2 Jahre) an einem Erste-Hilfe-Kurs teil.

Die Notfallnummern für die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten befinden sich im Ordner "Klassenlisten" im Sekretariat.

Notfallnummern:

Polizei:            110

Feuerwehr:     112

Giftnotruf:       02 28-19 24 0

Weitere Notfallnummern befinden sich im Notfallordner im Büro.

8.  Hygiene im Außenbereich

Der Pausenbereich hat Spiel-, Lauf- und Ruhezonen. Abfallbehälter stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.

Der Spielbereich wird täglich auf Verunreinigungen kontrolliert.

Die Spielgeräte werden vom Hausmeister und der MAGS regelmäßig auf Schäden bzw. Unfallgefahren kontrolliert.

Nach Feiern auf dem Schulhof, besonders nach Klassenfesten, wird der Restmüll von den Feiernden mitgenommen. Lebensmittelreste werden nicht im Container entsorgt, da die Leerspanne recht groß ist und das Anlocken von Ratten dadurch vermieden werden soll.

Der Schulhof wurde in vier Zonen eingeteilt, um in den Pausenzeiten eine Durchmischung der Jahrgänge zu verhindern.

9. Sonstige Hygieneanforderungen

Schädlingsprophylaxe- und bekämpfung: Gesundheitsschädlinge sind Tiere, durch die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Dazu zählen an Schulen Fliegen, Läuse, Schaben, Mäuse und Ratten.

Der Hausmeister führt regelmäßig Kontrollen durch.

Sollte sich ein Befall einstellen, wird die Schulleitung, der Schulträger oder das Gesundheitsamt benachrichtigt. Nach Absprache mit dem Schulträger wird u.U. ein kompetenter Schädlingsbekämpfer benachrichtigt.

Festlegung der Zuständigkeit

Der Hygieneplan wird alle zwei Jahre und bei Bedarf (z. B. während der Coronakrise) überprüft und dokumentiert. Eine Information des Kollegiums und des weiteren Personals finden jeweils nach den Sommerferien statt.

Stand August 2020

Zirkus 2018

img zirkus2018

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen für die bestmögliche Bereitstellung unserer Internetseite Cookies. Sie können die Verwendung von Cookies im Browser in den Einstellungen deaktivieren. Wenn Sie weiter surfen, ohne Ihre Einstellungen zu ändern, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden sind.